Can. iur. Heinrich Theodor Middendorf macht bekannt, dass er von Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm zugunsten des Freifräuleins Theodora Franziska von Dombrock mit dem Schloß und Gut Nordhof, dem dazu gehörigen Westekamp, gelegen in den Kirchspielen Herringen und Pelkum, zu Dienstmannsrecht belehnt worden ist. Er hat eidlich Treue und Huld gelobt. Zeugen: Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts und Conrad Hilgeman, Bürgermeister der Stadt Werden und Schöffe des Landgerichts Werden.- Or., Unterschrift