Das Martinikapitel zu Emmerich erklärt, dass es den Mitgliedern der Gesellschaft Jesu, welche im Jahr 1592 die dortige Schule übernommen und musterhaft geführt habe, dann aber von dort wegen seinen, alle früher zugestandenen Gerechtsame wieder erstattet werde, wenn sie dorthin zurückkehren würden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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