Der Konvent der Franziskanerschwestern zu Wesel (des adeligen Stifts dritten Ordens) erteilt dem Ludger von Lunen Vollmacht, die Klage des Ordens gegen die Eingriffe der Stadt vor dem Kurfürsten von Brandenburg zu vertreten. mit Unterschrift ohne Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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