Memorial des von Kinsky an den Kommissar Geheimrat Gutler(?). Auf Befehl des Königs teile er die Bedingungen für den Verkauf von Gütern und Erbzinsen des Landesherrn mit: 1) Vom Segenworp, eine steiniger Grind bei Homberg, von dem die Witwe Flodroff die andere Hälfte besitze, haben die Fischer 1679 jährlich 33 Moersische Gulden Pacht an den Landes¬herrn bezahlt, dann nichts mehr bezahlen wollen, weil die Fischerei sich nicht mehr lohnte. Da¬her habe Schultheiß Flodroff und er ab 1682 die Erbpacht für 33 Gulden übernommen und mit viel Kosten den Segenworp brauchbar gemacht. Damit sei er verschiedene Male belehnt worden. 2) Er besitze eine kleine Fischerei "die Kenneldt", die seine Vorfahren im Drostamt immer gratis hatten, der König von England habe ihm dieselbe für 4 Rader albus jährlich ab 1700 zu Erbzins gegeben. Er habe sie an Dr. Essen für 2 Rhtlr. verpachtet mit Genehmigung des Königs. 3) Der König habe ihm bei der Vergrößerung der Stadt Krefeld 1711 Erbpacht - Land zum gewöhnlichen Preis überlassen für 1888 Moersische Taler. Diese und andere angekaufte Ländereien habe er erschlossen für die Anlage von Graben, Markt und anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt, wie auch die Wege zur Stadt, ohne daß er dafür einen Heller erhalten habe. Den Rest habe er auf eigenen Gewinn und Verlust an die Hauseigentümer verkauft. 4) Ferner habe er die Hälfte des sog. "Repeler Meer" im Tausch vom + Rentmeister Heurdt erworben, dessen Witwe den Kammerrat Wever geheiratet habe. 1721 Juli 4.