Hanns Huebner, Amtmann der Stadt Nürnberg auf dem Walde S. Lorenzerseite, gebietet Berchtolt, Eraßmus, Albrecht, Gramlieb und Conradt den Waldstromern sich innerhalb 6. Wochen in Nürnberg seßhaft zu machen, die gewöhnliche Erbförsterpflicht zu vollführen und die Forsthuben Reichelssdorff und Eybach zu empfangen.