Übetragung des großen Zehntessen an Bartholomens Nybergh
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E1 A 134
Vorl. Nr.: 145
134
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
17. Dezember 1589
Enthält: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde der Stadt Erkelenz bekunden: Nachdem ihr Nachbar und Freund Bartholomens Nybergh mehrere Jahre lang sich um die Stadt und Gemeinde zur Abwendung von mancherlei Unheil große Verdienste erworben und viele Gefahren und Mühen auf sich genommen hat, insbesondere durch eine an den burgundischen Hof und anderswohin wie nach Spanien direkt an den König gerichtete Generalsupplikation, übertragen sie ihm als Ausgleich das große Zehntessen (das groisse zehendt essen mit seiner anklebender gerechtigkeit und belastungh), welches das Kapitel des U .L. Frauen-Stiftes zu Aachen der Stadt seit altersher auf Johannis Baptist auszugeben schuldig war. Jedoch soll er das Zehntessen nicht wirklich genießen und das Kapitel es nicht einlösen. Dafür verpflichtet sich die Stadt, ihm auf kommenden Remigii 1590 300 Taler sowie als jährliche Pension 106 Taler 1 Ort zu zahlen. Er dagegen wird auch künftig im Interesse der Stadt tätig sein und vor allem die Generalsupplikation an den König und den Herzog v. Parma weiterbetreiben und darüber Nachricht geben bei entsprechender künftiger Belohnung seitens der Stadt.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Stadt mit ihrem Sekret und Barth. Nybergh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:09 MEZ