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Graf Göz von Tübingen, der mit Erlaubnis der Grafen von Württemberg die Steuer von Böblingen, Dagersheim und Darmsheim auf vier Jahre an zwei Bürger von Weil der Stadt verpfändet hat, verschreibt sich wegen etwaiger früherer Auslosung der beiden Dörfer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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