Hausverkauf und Löse. Vor den Siegburger (Syberg) Schöffen verkaufen Henkinus, der Sohn Rigwinus' des Fischers von Busdorf (Boystorp) und Frau Nesa für eine vor Ausfertigung dieser Urkunde bezahlte Summe Geldes ihr Häuschen in der Kölnstraße (platea Coloniensis extra muros Sybergenses) neben dem Haus Henkins des Fischers (cum area et transitu, quo transitur ad Segam) dem Heisterbacher Prior Jacobus von Lanzenbach und der Zissendorfer (Cyzendorp) Nonne Alveradis, der Tochter des Siegburger Schöffen Arnold von Wiese (de prato) mit Anfall an die Abtei Heisterbach nach dem Tode dieser Ankäufer. Die beiden geistlichen Leute sollen zeitlebens nur die Nutznießung haben. Gleichzeitig lösen die genannten geistlichen Leute einen auf dem Häuschen ruhenden Erbzins im jährlichen Betrag vin 4 Solidi Kölnischer Denare ab, den Ludwig genannt Rosscamp und Frau Druda aus demselben bezogen. Es siegeln die Schöffen von Siegburg. In vigilia pentecostes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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