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Strafsache gegen 1. Ludger Meier wegen Raub enthauptet und 2. Winold Holtey wegen Raub
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Enthält: Strafsache gegen 1. Ludger Meier aus dem Stift Osnabrück 2. dem Büchsenschmiedegesellen Winold Holtey ("Bastert") aus Dortmund Die Angeklagten haben während des freien Marktes auf dem Ludgerikirchhof dem Priester Rolef Franckemolle mit Gewalt den Rock genommen. Als Zeugen werden vernommen: 1. Margarete, Frau Klaus Becker und deren Sohn Johan Becker; 2. Büchsenmeister Hans von Minden; 3. Harnschwischer Albert Rarinck; 4. Schuhmacher Hans von Selm. Der Angeklagte Meier wird, nachdem der Bischof von Osnabrück vergeblich für ihn um Gnade gebeten hat, am 30.4.1558 auf der Tuckesburg enthauptet und seinem Wunsche entsprechend auf dem Überwasserkirchhof begraben. Der Angeklagte Holtey wird begnadigt und gegen Urfehde entlassen. Für ihn haben sich verwandt die Stadt Dortmund, Dietrich von der Recke, clevischer Droste zu Unna, ferner Robert Staell von Holstene, Johan Knipping, Johan Wrede, Hinrik von Ekell, Hinrik von Westerholt, Reinert Mulert, Wolter von Lohe und Herman von Westerholt. Erwähnt werden Johan Scholvinck, Hinrich Meier, Brüder des Angeklagten, Kaspar von Varendorff, Droste zu Witlage.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.