Hans Knorr aus Hochstadt am Main, Hans Weltz aus Zettlitz und Hans Kröner aus Altenkunstadt entscheiden Streitigkeiten zwischen Abt Emmeram Teuchler zu Langheim und Hans Müllner von der Trebitzmühle wegen ausstehender Zahlungen. Der Abt hatte geklagt, weil Müllner dem Kloster noch für fünf Jahre Zins zu je 10 fl. 3 lb. 9 d. von der Trebitzmühle sowie einen Mühlstein und 16 lb. von dem Steinbruch bei Wolfsloch, 11 lb. Steuer, 9 lb. Zehrung und ein Scheffel Weizen von dem Gut bei Maineck schulde. Entschieden wird, dass 1.) dem Hans Müllner alle Schulden bis auf 3 fl. erlassen werden und er zukünftig die Zinsen wie vorgesehen zahlen soll, 2.) Schäden am oder durch den "Schwederich" (Schweddrich, stationäre Fischfangeinrichtung an Mühlwehren) zu Lasten Müllners oder seiner Erben gehen sollen, 3.) das Kloster zwei Eichen für Ausbesserungsarbeiten an der Mühle zur Verfügung stellen und die 11 und 9 lb. Steuer und Zehrung von Hans Schel aus Maineck fordern soll, 4.) Hans Müllner für jede Nutzung des Steinbruchs bei Wolfsloch entweder 3 fl. oder einen Mühlstein abgeben soll und 5.) alle weiteren Schäden oder Forderungen hiermit verglichen sein sollen. Siegelbitte geht an Schultheiß und Gemeinde Marktzeuln ("Zceulen"). - Siegler: Marktzeuln, Gemeinde

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Staatsarchiv Bamberg