Der Karmeliterprovinzial für Niederdeutschland Prior Martin verkündigt, auf Veranlassung des Grafen Vincenz von Moers, dass fürderhin keine Konventualen, die den Moerser Konvent verlassen, ohne besondere Erlaubnis des Grafen und des Priors zurückkehren dürfen. Als Rebellen sind sie zu ergreifen und bis zur Absolution durch den Provinzial festzuhalten.