Anspruch auf ein Gut zu Vettweiß (Hzm. Jülich, Amt Nideggen; Kr. Düren) aus dem Nachlaß der Catharina von Hackenbrock. Der Appellant bestreitet die Angaben des Appellaten, die Erblasserin sei kinderlos verstorben. Mit Johann von Büchel habe sie einen Sohn Konrad gehabt, der Eva von Beeck heiratete und einen Sohn Gotthard hatte. Dieser Gotthard sei kinderlos verstorben, habe aber seiner Base Magdalena von Büchel 2000 Goldgulden und 1000 Taler kölnisch vermacht und dafür das umstrittene Gut zu Vettweiß als Pfand eingesetzt. Magdalena von Büchel setzte ihren Mann Wilhelm von Streithagen testamentarisch als Universalerben ein. Nach Magdalenas kinderlosem Tod heiratete er Johanna von Eys gen. Beusdael. Die gemeinsame Tochter Angela heiratete den Appellanten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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