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Die Bürger des Rats der Stadt St. Gallen verleihen allen Nürnberger Kaufleuten auf ewige Zeiten Zollfreiheit zu St. Gallen. - Siegler: die Stadt St. Gallen.
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Die Bürger des Rats der Stadt St. Gallen verleihen allen Nürnberger Kaufleuten auf ewige Zeiten Zollfreiheit zu St. Gallen. - Siegler: die Stadt St. Gallen.
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 109
LS/E Nr. 10; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2194
Zusatzklassifikation: Privileg
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Städtische Zollfreiheiten (Lade LS/E)
1387 April 2
Urkunden
ger
Literatur: Druck: Murr, Christoph Gottlieb von: Urkunden der vornehmsten Orte, mit welchen die Reichsstadt Nürnberg Zollfreyheiten errichtet hat, Nürnberg 1806, S. 47 f. - Regest: Hirschmann, Gerhard: Nürnbergs Handelsprivilegien, Zollfreiheiten und Zollverträge bis 1399, in: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Nürnbergs, Nürnberg 1967, Bd. 1, S. 403Nr. 140.
Originaldatierung: Geben an dem nähsten zinstag vor dem hailgen ostertag etc. 1387.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.