Die geistlichen Richter des Bischofs von Speyer beurkunden, dass vor ihrem Bevollmächtigten, dem Johann Korner, Pfarrer zu Speyer, und vor Michel Schmid, Schultheiß, und genannten Mitgliedern des Gerichts zu Zeutern Peter Volck an Dekan und Kapitel des St. German-Stifts zu Speyer eine jährliche Gült von 1 Gulden aus 20 Gulden Kapital verkauft hat.