Die zwischen dem Kgl. Kabinettsministerium und dem holstein-lauenburgischen Obergericht zu Glückstadt errichtete Konvention wegen wechselseitiger Auslieferung der Verbrecher und Aufhebung der Gerichtsgebühren in Kriminalfällen Vgl. Hann. 10 Nr. 57

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Niedersächsisches Landesarchiv
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