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Johann Peyck und dessen Ehefrau Lutgerdt bezeugen für sich, ihre Erben und Anerben, dass sie der Gertrud van den Oldenhues und dem Kapitel des Klosters Hohenholte und deren Nachkommen eine jährliche Rente in Höhe von 1 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Pfingsttag aus ihrem eigenen Erbe und Gut genannt Hündebecke in der Bauerschaft Schonebecke im Kirchspiel Nienberge sowie aus ihren Häusern und Gütern binnen und zwischen Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 20 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, Loskündigung und Schadloshaltung. Zeugen: Johann Warendorp, Gruetherr der Stadt Münster, und Christian Lenep. Siegelankündigung des Ausstellers. am dage des hylgen bysschopes sunte Bonifacii merteler

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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