Werden.-Johann Eberhard Schmoll, Richter der Herrlichkeit Gahlen und Bühl, bekundet, daß Abt Theodor ihn nach dem Tod des Abts Cölestin wiederum zu Behuf des Wilhelm Albrecht Freiherrn von Quadt und Hüchtenbruck, Herrn zu Gartrop, Rodenloe, Gahlen und Bühl, königl. preußischen Rittmeisters, mit dem Mannlehengut Ovelgünne oder Herkingtorff im Kirchspiel Kirchhellen und Vest Recklinghausen belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen und Ernst Josef Wasserfort. - Or., Petschaft und Unterschrift