1600 März 15. Die Stadt Tübingen schließt mit Professor Dr. Johann Hochmann einen Vertrag, wonach dessen Haus, Unser Frauen Haus genannt, zu einem Collegium gestiftet, hinfüro 20 Pfund 13 Sch. H. Steuer geben solle, solange es ein Collegium sein werde. Es sollen aber zwei Tübinger Bürgersöhne jährlich daselbst aufgenommen werden. (Abschrift in A020/S 2, Bl. 652)

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Stadtarchiv Tübingen