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Die Richter des Mainzer Stuhls befehlen dem Pfarrer in Eltville und den übrigen Pfarrern der Mainzer Diözese, darauf zu halten, daß in dem Prozesse, welchen das Kloster Gottesthal gegen Hennchen Werner, Vormund der Kinder des verstorbenen Hennchen auf der Aue, wegen des letzteren Hinterlassenschaft vor dem Mainzer geistlichen Gericht angestrengt und an welchem es eine Sequestration derselben herbeigeführt hat, eine Änderung des status quo nicht vorgenommen werde und daß namentlich dem Spruche, den das weltliche Gericht zu Eltville in derselben Sache gefällt hat, keine Folge gegeben werde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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