(1) B 2747 (2)~Kläger: Jobst Henrich Bentzler, Bürgermeister und Kaufmann zu Lemgo (3)~Beklagter: Gräflich lipp. Vormundschaft (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1747 ( Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen (5)~Prozessart: Mandati de exequendo proprio decreta jam dudum in rem judicatam prolapsa cum clausula Streitgegenstand: Formalrechtliche Klage. Der Kläger erklärt, eine Schuldforderung gegen die Geschwister Röttger sei von der lipp. Kanzlei anerkannt und ihm Auszahlung aus dem in Hohenhausen gelegenen Vermögen eines der Brüder, Friedrich Wilhelm Röttger, lipp. Förster, zugesprochen worden. Nach dem Verkauf dieses Besitzes an den Herforder Bürger Speckbeutel sei ihm Bezahlung aus dessen Kaufpreis zugesprochen worden. Die Klage richtet sich dagegen, daß nach diesen rechtskräftigen Bescheiden die Regentin dem Antrag Röttgers auf Aktenversendung entsprochen hatte. Der Kläger spricht der Beklagten das Recht, retardierend in ein bereits entschiedenes Verfahren eingreifen zu können, ab und sieht die Aktenversendung als einen an Rechtsverweigerung grenzenden Tatbestand. (6)~Instanzen: RKG 1747 - 1808 (1743 - 1747) (8)~Beschreibung: 39 Bl., lose; Q 1 - 4. Hans Benzler, Unsere Familie, Löcknitz, 1934, S. 12 - 14.