Obligation und Bürgschaft der Witwe Mette Bernefeur, Ehefrau des weiland Jasper Schwencken, und ihres Sohnes Caspar Schwencken (Prinzipalbürge ist Arnold von Quernheim) sowie mit Zustimmung ihres Vormunds Johann Voss über einen Erbkauf bzw. eine Rente von jährlich 6 Reichstaler aus ihrem Besitz, Häusern und Gütern an Otto Kobrink, Erbgesessener zu Daren, und dessen Ehefrau Sophie sowie deren Erben bzw. den Besitzern dieses Briefes für eine Anleihe in Höhe von 100 Reichstaler. Siegelankündigung desJohann Voss und Andreas von Quernheim. dusent viffhundert dre undt negentich am saterdage na Palme. Unterschriften: Mette Bernefeuer, Caspar Schwencken, Andreas von Quernheim, Gertrud von Grothaus, Frau von Quernheim zu Bomhof. Rückseite: Vermerk des Johann von Dorgelo zu Brettberg vom 16. September 1655 als Erbe des weiland Andreas von Quernheim über die Zedierung der Obligation

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner