Bruder Gyselbertus, Abt des Zisterzienserklosters Kamp, verspricht, auf Bitten des Richters, der Schöffen und der ganzen Einwohnerschaft von Rheinberg (Berka), besonders aber der dortigen Bruderschaft beiderlei Geschlechts, denselben, auf der früheren Hausstätte Gozwins von Alt-Kamp (de veteri Campo) eine Kapelle zu Ehren des heiligen Geistes und der heiligen Katherina zu erbauen und bei derselben zur Messfeier einen seiner Mönche anzustellen. Auch sind die Mitglieder gedachter Bruderschaft zu den Benefizien der Bruderschaft der Abtei Kamp und des ganzen Zisterzienserordens laut dem Tenor des für sie von dem Abte erwirkten Schreibens des Generalkapitels zugelassen. Aus Erkenntlichkeit hierfür befreien dagegen die genannten Städter und Mitbrüder die gedachte Hausstätte nebst einer andern noch zu erwerbenden innerhalb der Stadt Rheinberg von allen Lasten und Diensten und gewähren dem Abt und dem Kloster in Kamp freies Kaufs- und Verkaufsrecht in ihrer Stadt. Sie weisen ferner zum Unterhalt des Mönchs, welcher den Gottesdienst in der betreffenden Kapelle halten soll, Güter in Agart samt ihren Erträgen an, zu deren Ankauf die Bruderschaft dem Abte 40 Brabanter Mark gegeben hatte. Bleibt ferner von den Einkünften etwas übrig, welche zu einem jährlich am Donnerstag nach der Pfingstoktav ohne Wein abzuhaltenden Servitium oder Prokuration ausgesetzt sind, oder fällt aus Testamenten von Mitgliedern der erwähnten Bruderschaft oder anderen Gläubigen etwas ab, so soll dies, nach Vereinbarung zwischen dem jetzigen Abt von Kamp und 4 Mitgliedern der Bruderschaft, zur Aufbesserung des Benefiziums der mehrgedachten Kapelle verwandt werden. Datum quarto Nonas Julii Anno Domini Millesimo Ducentesimo Nonagesimo Sexto.