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Markgraf Friedrich VI. bewilligt seinem Sohn Friedrich Magnus und dessen Gemahlin ein jährliches Deputat von 5.000 fl., sowie Kost und Livree für ihre Dienerschaft.
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Markgraf Friedrich VI. bewilligt seinem Sohn Friedrich Magnus und dessen Gemahlin ein jährliches Deputat von 5.000 fl., sowie Kost und Livree für ihre Dienerschaft.