Hinrich von Diepenbrock genehmigt als Eigentümer des Gutes ten Velde in der Oberbauerschaft, Kirchspiel Brünen, dass der von ihm mit dem Gut beliehene, verstorbene Heinrich ten Velde dem Kloster Marienthal aus demselben eine Jahresabgabe von 1 Scheffel Roggen testamentarisch vermacht hat, bedingt sich dafür aber die Haltung des Seelengedächtnisses für seine und seiner Frau Geschlecht aus. - Der Aussteller siegelt. D. up s. Marcus dach des h. ewangelisten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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