Johann Hermann Wesseling macht bekannt, dass Abt Anselm ihn laut wörtlich inserierter Urkunde nach dem Tod seines Schwiegervaters Adolf aus der Hesper zu Beckhaus sowie Abts Benedikt zugunsten seiner Ehefrau Maria Katharina zu Beckhaus mit dem Beckhaushof zu Überruhr im Gericht Rellinghausen zu Dienstmannsrecht belehnt hat.-Er hat gehuldigt. Anwesend waren Georg Heinrich Vorrath, Rat und Sekretär des Abts und Philipp Jakob Bernardi, Appellationskommissar des Abts. - Or., Unterschrift der Ehefrau