Raimund, Bischof von Gurk, päpstlicher Nuntius für Deutschland, gewährt auf Bitten des Abts dem Kloster Rot das Recht, wegen der mangelnden Zahl der Priester, diese schon mit 22 statt wie vorgeschrieben mit 24 Jahren zum Priestertum zu befördern und ihnen alle Weihen des Ordens zu erteilen. Dieses Recht gilt nur für die Lebenszeit des gegenwärtigen Abts. Kraft der von Papst Innozenz VIII. übertragenen Vollmacht werden damit Bestimmungen des Laterankonzils und anderer Satzung zeitweilig aufgehoben.Siegler: der Aussteller. Gegeben zu Nürnberg, 1491, am Vortrag der Kalenden des April. Orig. Perg., 1 S. in Blechkapsel an Schnur anh. beschädigt.