Die Brüder Johan und Ludeke von Arnholte bekennen, dass das Landstück "Boge" beim Schwecheler Stege das väterliche Erbe des Boldewin van Quernheim ist und ihm nach ihrem Tod wieder zufallen soll. Zwei Siegel ab

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner