Verordnung im vormaligen Herzogtum Westfalen über die Entschädigung von Amtspersonen bei ihnen ihres Amts wegen zugefügten Schäden auf Kosten der Allgemeinheit
Vollständigen Titel anzeigen
I. HA Rep. 77, Tit. 147 Nr. 86
I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
Ministerium des Innern >> 02 Abteilung I Generalabteilung (1723 - 1945) >> 02.18 Sektion 18 Landesfürsorge, -vermessung und -wohlfahrt (1806 - 1934) >> 02.18.01 Landesfürsorge (1806 - 1934) >> 02.18.01.01 Landespolizei (1806 - 1867) >> 02.18.01.01.01 Landespolizei, allgemein (1806 - 1867)
1817 - 1828
Enthält u. a.:
- Aufhebung der von der vormaligen großherzoglich-hessischen Regierung des Herzogtums Westfalen erlassene Verordung vom 27. September 1808
- Anwendbarkeit eines solchen Gesetzes auf die preußischen Provinzen
- Nach dem französischen Gesetz vom 10. Vendemiaire (2. Oktober) 1804 allen Einwohnern einer Kommune auferlegte Verantwortlichkeit für die von Einzelnen begangenen Frevel.
- Aufhebung der von der vormaligen großherzoglich-hessischen Regierung des Herzogtums Westfalen erlassene Verordung vom 27. September 1808
- Anwendbarkeit eines solchen Gesetzes auf die preußischen Provinzen
- Nach dem französischen Gesetz vom 10. Vendemiaire (2. Oktober) 1804 allen Einwohnern einer Kommune auferlegte Verantwortlichkeit für die von Einzelnen begangenen Frevel.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:42 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Tektonik)
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- Innere und Wohlfahrtsverwaltung (Tektonik)
- Ministerium des Innern (Bestand)
- 02 Abteilung I Generalabteilung (1723 - 1945) (Gliederung)
- 02.18 Sektion 18 Landesfürsorge, -vermessung und -wohlfahrt (1806 - 1934) (Gliederung)
- 02.18.01 Landesfürsorge (1806 - 1934) (Gliederung)
- 02.18.01.01 Landespolizei (1806 - 1867) (Gliederung)
- 02.18.01.01.01 Landespolizei, allgemein (1806 - 1867) (Gliederung)