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Bestätigung über die Ausstattung des Marienaltars in der neuen Kirche von Fulda durch die Pfarrer Heinrich Apel und Konrad Spielmann
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Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel [Urkunde]; Transfix Nr. 1 [Urk. von 1453 Dezember 19 an Urk. von 1451 Februar 14], Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel, abgegangen, liegt bei; Transfix Nr. 2 [Urk. von 1455 November 27 an Urk. von 1451 Februar 14 und Transfix Nr. 1 von 1453 Dezember 19], Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini millesimoquadringentesimoquinquagesimoprimo ipso die sancti Valentini martiris [Urkunde]; Datum anno domini M° CCCC° LIII° feria quarta proxima nate Thome apostoli [Transfix Nr. 1]; Datum anno domini M° CCCC° L° quinto feria quinta post Katherine virginis [Transfix Nr. 2]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Urkunde:] Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Andreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer der Pfarrkirche von Fulda bestätigen, dass Heinrich Apel, Pfarrer in Herbstein [Vogelsbergkreis] und Konrad Spielmann (Spilemann), Vikar der Pfarrkirche von Fulda, den Marienaltar in der neuen Kirche (nuwenkirchen) [St. Severi], der seither nur durch den verstorbenen Peter Schorpffdarm dotiert worden war, mit verschiedenen, im Folgenden genau aufgeführten Gütern und Zinsen dotiert haben. Darüber hinaus treffen die Stifter Anweisungen für ihre Seelgeräte, ihre Anniversare und die testamentarische Ausstattung des Altars. Die Stifter wollen lebenslang Vorsteher des Altars sein; sie bestimmen darüber hinaus die Vorsteher (viere meistermenner) oder jeweiligen Vormünder der Wollweberzunft als Lehnsherrn des Altars. Ankündigungen der Siegel Abt Reinhards und des Archidiakons Andreas Hesse. Nennung von Orten und Personen. - [Transfix Nr. 1:] Heinrich Ledenther, Schultheiß von Fulda, bestätigt zusammen mit den Schöffen des Gerichts den Verkauf eines genau bezeichneten, hinter der Pfarrkirche gelegenen Hauses durch Johann Nunne, Pfarrer in Crainfeld (Creyenfelt) [heute: Ortsteil von Grebenhain, Vogelsbergkreis], an Heinrich Apel, Pfarrer in Herbstein, und Konrad Spielmann (Spylman), Vikar der Pfarrkirche von Fulda, beide Vikare des Marienaltars in der neuen Kirche [St. Severi] in Fulda. Siegelankündigung. Nennung von Personen. - [Transfix Nr. 2:] Die Vorsteher (viermeister) und Vormünder der Wollweberzunft von Fulda bestätigen den Empfang der Dotation von 1451 Februar 14. Ankündigung des Siegels der Wollweberzunft. Nennung von Personen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Urkunde:] Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Andreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer der Pfarrkirche von Fulda. - [Transfix Nr. 1:] [Heinrich Ledenther, Schultheiß von Fulda.] - [Transfix Nr. 2:] Wollweberzunft von Fulda.
Die beiden Transfixe wurden mit dem Pergamentstreifen des Siegels von Transfix Nr. 2 an der Urkunde befestigt.
Der Pergamentstreifen des Siegels von Transfix Nr. 1 wurde aus Urkundenmakulatur gefertigt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.