Abt Wynricus de Kynzwylre von Kornelimünster bekundet mit Zustimmung des gemeinen Kapitels, daß sie den Hof zu Schleckem, womit der Altar der hl. Apostel mit Konsens des Erzbischofs von Köln dotiert worden sei, ihrerseits an den Ritter Andreas von Vranckenberg, gen. von Rode, zu 400 rhein. Gulden verkauft haben mit Vorbehalt des Rückkaufsrechts nach 4 Jahren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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