Die Herstellung und Fortführung einer Matrikel über die nach § 3 Lit. d, e und f des Kataster-Gesetzes vom 15. Juli 1821 von der Steuerpflicht ausgenommenen nicht im Staatseigentum befindlichen Besitzungen und die an das königl. Oberamt Gerabronn hinausgegebenen die steuerfreien diesherrschaftlichen Besitzungen betreffenden Notizen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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