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Herbrechtingen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität >> Kloster- und Stiftsgutverwaltungen
1171-1807
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand A 488 wurde dagegen im Jahr 1842 von dem königlich-bayerischen Reichsarchivar in München, Eduard Heinrich Kausler, zusammen mit den Kopialbüchern und den Repertorien des Klosters Herbrechtingen an Württemberg übergeben.
Inhalt und Bewertung
Reguliertes Augustinerchorherrenstift 1171-1535, dann Klosteramt bis 1806.
Zur Geschichte des Klosters Herbrechtingen: Das ursprüngliche Gründungsereignis des Klosters Herbrechtingen ist auf das Jahr 760 zu datieren, als Abt Fulrad von Saint-Denis eine Zelle (cella) gründete, die sich an der Stelle des späteren Stiftsbezirks befand. Aus dieser Gründung heraus entwickelte sich eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen (saeculares clerici), die im Zuge der 1171 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa durchgeführten Kirchenreform durch Augustiner-Chorherren ersetzt wurde, was im Übrigen auch durch die älteste Urkunde dieses Bestands (U1) dokumentiert. Die Herbrechtinger Grundherrschaft und der Grundbesitz des Klosters in den umliegenden Gemeinden, deren konkrete Ausgestaltung den wesentlichen Teil des vorliegenden Urkundenbestandes ausmacht, umfassten Kirchenpatronate und Pfründe in Bernau, Beutelsbach, Bolheim, Burgberg, Gemmrigheim, Giengen, Gundelfingen, Herbrechtingen, Hermaringen, Hohenmemmingen, Hürben, Mergelstetten, Nattheim, Niederstotzingen, Sachsenhausen, Schnaitheim und Setzingen. Die Kirchenpatronate und Pfründe sicherten dem Kloster vor allem im 14. Jahrhundert Einfluss auf und Einkommen aus diesen umliegenden Gemeinden. Das Vogtrecht über das Klosterstift lag bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts bei den Staufern und dann bei den Grafen von Helfenstein, wobei die Auseinandersetzungen zwischen dem Kloster Herbrechtingen, dem Grafen Ulrich von Helfenstein und nach dessen Übernahme des Klosters mit der Stadt Giengen ebenfalls durch die Urkunden dieses Bestandes dokumentiert werden. 1450 wurde das Kloster im Süddeutschen Städtekrieg durch die Stadt Giengen zerstört. 1504 gelangte die Herrschaft Heidenheim an Württemberg, sodass das Kloster nun auch unter württembergischer Herrschaft stand. 1519 wurde Herzog Ulrich von Württemberg durch die Truppen des Schwäbischen Bundes vertrieben, 1521 ging das Kloster Herbrechtingen zusammen mit der Herrschaft Heidenheim an die Freie Reichsstadt Ulm, mit der das Kloster auch juristische Auseinandersetzungen um bestehende Zinsrechte führte. Im Jahr 1534 führte Herzog Ulrich von Württemberg die Reformation im Land ein. Auch das Kloster Herbrechtingen wurde mit einbezogen (siehe Bü 5), auch, weil dieses seit Beginn des 16. Jahrhunderts als reformbedürftig galt. Im Zuge dessen kamen die Güter des aufgelösten Klosters unter die Verwaltung des neu eingerichteten Klosteramts, in das auch die umliegenden Klöster wie das Kloster Anhausen und das Kloster Königsbronn zusammengefasst wurden. Das Klosteramt schwächte die Stellung von Propst und Konvent des Klosters Herbrechtingen, das mit der Einsetzung von Ulrich Schmid im Jahr 1556 erstmals auch einen evangelischen Propst erhielt. Die im 16. und 17. Jahrhundert wiederholt stattgefundenen Plünderungen des Klosters und die kriegerischen Auseinandersetzungen im Brenztal führten zu einem deutlichen demographischen Rückgang in der Region und gingen auch mit dem ökonomischen Verfall des Klosters einher, der vor allem in Bü 10 dieses Bestandes dokumentiert ist. Das Klosteramt wurde 1806 aufgelöst und die Überreste des Kirchenguts in das Kameralamt Herbrechtingen integriert.
Zur Geschichte des Bestands A 488: Der Bestand A 488 ergänzt die bereits in ScopeArchiv verzeichneten Bestände des Klosters Herbrechtingen A 488 L und A 488 M. Der von Archivdirektor a. D. Dr. Bernhard Theil erschlossene Bestand A 488 M umfasst den Teil der Überlieferung des Klosters Herbrechtingen, der von den Augustinerchorherren von Wettenhausen bei ihrem Abzuzg aus Herbrechtingen im Jahre 1648 mitgenommen und im Jahr 2006 im Rahmen des baden-württembergisch-bayerischen Beständeausgleichs dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart übergeben wurde. Der Bestand A 488 L beinhaltet die Überlieferung der Registratur des Kameralamts Herbrechtingen. Der größte Teil des hier vorliegenden, eigentlichen Kernbestands des Klosters Herbrechtingen wurde vom Königlich Bayerischen Reichsarchiv im Jahr 1842 - zusammen mit den Kopialbüchern und den überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert stammenden Repertorien - an Eduard Heinrich Kausler, Archivar am damaligen Königlich Württembergischen Haus- und Staatsarchiv, übergeben (siehe die Repertorien in A 605, die Kopialbücher des Klosters Herbrechtingen finden sich unter der Signatur H 14 Bd. 138). Lediglich die Büschel 1-5 des Bestands A 488 und die zugehörigen Urkunden befanden sich bereits vorher schon in württembergischen Besitz, zu denen ebenfalls Repertorien aus dem 17. und 18. Jahrhundert in A 605 vorliegen. Die Urkunden des Bestandes A 488 sind zum größten Teil Ausfertigungen, beispielsweise Kaufbriefe und Erblehensreverse, wobei sich einige Abschriften von Lehnsbriefen auch in den Lagerbüchern des Klosters Herbrechtingen, Bestand H 102/30, finden. Der Bestand A 488 war bis zum jetzigen Zeitpunkt zuletzt durch ein handschriftlich verfasstes Findbuch des württembergischen Archivrats Eugen von Schneider im Zeitraum zwischen den Jahren 1900 und 1915 erschlossen worden. Im Rahmen der von Julius Gerbracht durchgeführten Retrokonversion wurden die Urkunden, der Struktur des Findbuchs von Eugen Schneider folgend, nach den Orten, in denen das Kloster Gülten und Rechte besaß, untergliedert. Die Urkunden des Bestandes A 488 sind den Aktenbüscheln erst nachträglich entnommen worden, wobei die entsprechend neu vergebenen Urkundennummern nachträglich in das Findbuch von Schneider eingetragen worden sind. In diesem Zusammenhang sind wohl auch die Büschel 1, 22, 37 und 38 aufgelöst worden. Als Vorsignatur wurden die Aktenbüschel des Bestands, aus denen die Urkunden ursprünglich herausgenommen worden sind, angegeben. Die Gliederung nach Orten, an denen das Kloster Herbrechtingen die Grundherrschaft oder das Patronatsrecht ausübte, wurde auch bei der Anpassung der Aktentitel berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Überlieferung des Bestands A 488 liegt im Zeitraum vom 15. bis zum 17. Jahrhundert, lediglich die Akten zu Rechnungen und Zinseinkünften des Klosters, zu Gemarkungsarbeiten und zu Forstbeschreibungen (Bü 40-44) reichen zum Teil bis ins 18. und frühe 19. Jahrhundert. Diese Akten befanden sich ursprünglich bei den Lagerbüchern des Klosters Herbrechtingen (siehe Vorsignatur) und wurden erst nachträglich in den Bestand A 488 überführt. Im Rahmen der Retrokonversion wurden die von Eugen Schneider vergebenen Urkunden- und Aktentitel, die sich in den meisten Fällen als präzise und inhaltlich zutreffend erwiesen, modernisiert und mit Orts- und Personendeskriptoren versehen. Die von Schneider bereits erfassten Angaben zur Laufzeit wurden durch Angaben zum Format (bei Urkunden) oder zum Umfang (bei Akten) ergänzt. Zu erwähnen ist noch, dass auffällig viele Urkunden Schäden aufweisen, die darauf hindeuten, dass diese in der Vergangenheit Feuchtigkeit ausgesetzt waren (fleckiges oder modriges Pergament, verblasste Schrift etc.). Der Bestand umfasst 303 Urkunden und 44 Büschel. Stuttgart November 2020 Julius Gerbracht
Literatur: Zimmermann, Wolfgang: Herbrechtingen, in: Wolfgang Zimmermann und Nicole Priesching (Hg.), Württembergisches Klosterbuch. Klöster, Stifte und Ordensgemeinschaften von den Anfängen bis in die Gegenwart. Ostfildern 2003, S. 271f. Schmitt, Günter und Fischer, Martina: Kulturzentrum Kloster Herbrechtingen. Mit Beiträgen von Getrud Clostermann, Hans Ulrich Götz und Michael Weihs. Esslingen am Neckar 2003.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.