Bruder Heinrich von Dußlingen, Prior und Konvent der Karmeliter beurkunden, dass Gräfin Agnes von Zollern, ihr Hauswirt Schwigger von Gundelfingen und deren Sohn Friedrich eine ewige Messe in die Klosterkapelle auf den Dreifaltigkeitsaltar linkerseits des Chors mit 22 Pfund Heller ewigen Geldes unter der Bedingung gestiftet haben, dass dieses Geld bei Nichthaltung der Bedingungen zur einen Hälfte dem Stifte Ehingen, zur anderen aber dem Kloster Stetten unterhalb des Hohenzollern zufalle.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner