Kaiser Karl IV. befiehlt in Folge einer Klage Erzbischofs Friedrich von Köln dem Burchard Stecke, Dietrich von Horst und Sander von Galen, das sie die von ihnen eingesetzten Freigrafen ihr Amt nicht ausüben lassen sollen, bis das Recht dazu vor ihm (dem Kaiser) erwiesen sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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