Els Gebelin von Obrigheim (Oberken), Hansen von Hardheims eheliche Hausfrau, die der Frühmesse zu Bödigheim (Bodicken) 300 fl. versprochen, ihr aber bis jetzt erst 146 fl. in Gülten zu Distelhausen (Diesselhußen) angelegt hat, verschreibt ihr für die übrigen 154 fl. einen jährlich acht Tage vor oder nach Martini zahlbaren Zins von 7 1/2 fl. auf ihren Hof Betzwiesen zwischen Hardheim und Schweinberg, der ihr auf Lebenszeiten zusteht, und worauf sie mit 300 fl. bemorgengabt und bewittumt ist. Der Hof kann mit 154 fl. rh. Frankfurter Währung gelöst werden. Ist dies bei ihrem Tode noch nicht geschehen, so erwerben ihre Erben erst durch die Lösung die ihnen vermachten 300 fl. Nach Lösung sind die 154 fl. der Frühmesse mit Zustimmung ihrer Erben und ihrer Schwäger, der Rüdt zu Bödigheim (Ruden zu Bodicken) in Gülten wieder anzulegen.
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Namensnennung 3.0 Deutschland