Äbtissin Veronica von Reichenstein zu Elten bekundet, dass der vollschuldige Eigenhörige der Abtei Gerit Mensen bei seinem Tode der Äbtissin zur Entrichtung von 16 Goldgulden verpflichtet sei, zahlbar von seinen Erben innerhalb eines Monats nach seinem Tode, bei Strafe der Verdoppelung der Summe. G. 1537, up manendach nae sunte Johann Babtysten dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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