Bekennen einer Schuld
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E1 A
Vorl. Nr.: 267
166/38
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
31. Oktober 1631
Enthält: Vor den Schöffen von Erkelenz(Henricus Meier, Joannes Olleffs, Theodorus Vogell) bekennen Gerhardt Gysen und seine Frau Druidtgen, an Merten von Stralen, Kreuzmeister, für die Armen eine Erbrente von 2 u. 3 1h Ort Taler zu je 2 Gulden 4 Albus schuldig zu sein, zu zahlen jährlich auf Sirnon u. Juda [28 . Okt.]. Als Unterpfand stellen sie Vz Morgen zehntfreies Artland uff dem Herwegh zwischen Clais Roever und Herman van Indens Erben, stoßend auf den gen. Weg, weiter 2 1/z Viertel draußen vor der Buseherstraßen zwischen Jan Irren und Korst Wortgens, stoßend auf Peter Boßler und Weiter Gysen, pflichtig die Forstpacht. Die Ablöse beträgt 46 Taler und eine Jahresrente.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenturnssiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:24 MEZ