Kaiser Konrad II. bestätigt, daß vor ihm der Abt Druthmar von Corvey seine Rechte auf den Hof Godelsheim dargetan und in Folge dessen diesen Hof von der zeitigen Besitzerin Alvered zurückerhalten habe. Darauf habe der Abt diesen und den Hof Münden der Alvered auf Lebenszeit zu Lehen gegeben, wie auch ihrem Sohn Osdag den Hof Imminghausen.