Otto Philipp von Westrem zu Gutacker, Sohn des + Dietrich von Westrem und der Margarete von der Hesse, macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihn mit dem Gut Reinhardtsgut zu Rapen behandigt hat, das zum Sattelhof Heldringhausen dingpflichtig ist und an dem seine Mutter mit der Frauenhand behandigt ist. Dazu ist jährlich am 11. November die übliche Pacht an den Schulten des Sattelhofs Heldringhausen zu entrichten. Das Gut soll nicht versplittert, versetzt, verpfändet oder in andere Hände gebracht werden. Wenn eine Hand stirbt, soll eine andere gewonnen werden. - Es siegelt, da der Aussteller kein Siegel hat, Helmich Dobbe zum Vogelsang.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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