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Landratsamt Lippstadt A (Bestand)
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Kreisarchiv Soest (Archivtektonik) >> Archivgut des Kreises Soest und seiner Vorläufer >> Kreis Lippstadt
Kurzbeschreibung: Akten des Landratsamtes Lippstadt, Leihgabe des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen in Münster.Akten zur Kreisverwaltung (Landrätliche Verwaltung), Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit, Polizeiverwaltung, Kommunalvermögen, Kommunalbauten, Straßen- und Wegebau, Post und Eisenbahn, Gewässer, Meliorationen und Gemeinheitsteilungen, Steuern, Handel, Gewerbe, Industrie, Sparkassen, Mühlensachen, Landwirtschaft, Kirchensachen, Kirchliche Bauten, Armensachen und Hospitäler, Schulen und Schulbauten, Vereine, Gesundheitswesen, Militaria.
Vorwort: Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde auch die politische Landkarte Westfalens völlig umgestaltet. Die geistlichen Fürstbistümer Münster und Paderborn fielen zum größten Teil an Preußen, das zum Erzbistum Köln gehörende Herzogtum Westfalen an Hessen-Darmstadt. Dazu gehörte auch das Gebiet (bis auf die Stadt Lippstadt), das den späteren Kreis Lippstadt bilden sollte. 1807 erfolgte in der nunmehr hessischen "Provinz" Herzogtum Westfalen eine neue Gebietseinteilung, die sich aber überwiegend an den vorhandenen territorialen Einheiten und Grenzen orientierte. Zu den im wesentlichen unverändert weiter bestehenden ehemals kürkölnischen Ämtern gehörten Geseke (nun mit der zuvor "amtsfreien" Stadt Geseke zusammengefasst), Rüthen (erweitert um die Städte Rüthen und Kallenhardt) und Erwitte (erweitert um die Patrimonialgerichte Friedhardtskirchen und Hovestadt, das aber 1808 in das Amt Oestinghausen gelangte). In den ursprünglich preußischen Gebieten schuf Napoleon nach der Niederlage Preußens 1807 neue Staatengebilde. Dazu gehörte auch das Großherzogtum Berg, das den preußischen Anteil an der Samtherrschaft Lippstadt übernahm, die dadurch faktisch völlig in die französische Verwaltungsstruktur der bergischen Verwaltung eingebunden war. Trotzdem gehörte der Kanton Lippstadt nicht uneingeschränkt zum neuen Großherzogtum, da der lippische Anteil an der Samtherrschaft weiterbestand.
Die Vergrößerung Preußens nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 machte eine Neuordnung des Staatsgebietes notwendig. Preußen wurde in 10 Provinzen und 25 Regierungsbezirke eingeteilt. Die Provinz Westfalen wurde am 1. August 1816 abschließend in die drei Regierungsbezirke Münster, Minden und Arnsberg gegliedert, die wiederum in Kreise als untere staatliche Verwaltungsbezirke einzuteilen waren. Im Oktober 1816 leitete die Arnsberger Regierung dem König in Berlin einen Plan zur Einteilung ihres Bezirkes in 13 Kreise vor. Hierunter befand sich ein Kreis Erwitte, der aus den Ämtern Erwitte, Rüthen und Geseke bestehen sollte, mit Erwitte als Sitz der Kreisbehörde. Die Stadt Lippstadt wurde nach diesem Entwurf dem Regierungsbezirk Minden zugeordnet. Eine Eingabe der Vertreter der Stadt Lippstadt sorgte dann allerdings dafür, dass Lippstadt doch noch zum Regierungsbezirk Arnsberg kam. Am 16. Januar 1817 genehmigte der König von Preußen diese Kreiseinteilung: Die vormals hessischen Ämter Erwitte, Geseke, Rüthen und die Stadt Lippstadt bildeten nun den Kreis Lippstadt. Dieser hatte 23.439 Einwohner in 57 Gemeinden. Kreissitz wurde die Stadt Lippstadt.
Der König ernannte Freiherr Engelbert von Hörde auf Schwarzenraben zum ersten Landrat des Kreises. Er trat am 15. April 1817 seinen Dienst an. Mit diesem Datum gingen auch die Verwaltungsaufgaben der vormals hessischen Ämter auf die neuen Landratsämter über.
Erste Gebietsänderungen im Kreis Lippstadt fanden bereits 1819 statt. Das Kirchspiel Mellrich, bis dahin Teil des Amtes Belecke, ging auf Initiative des Soester Landrats vom Kreis Soest auf den Kreis Lippstadt über. 1850 endete die Samtherrschaft von Preußen und Lippe über die Stadt Lippstadt. 1949 wurden die bis dato dem weit entfernt liegenden Kreis Detmold angehörenden lippischen Exklaven Cappel und Lipperode in den Kreis Lippstadt einbezogen.
Zu Beginn der Kreise 1817 waren diese ausschließlich eine Verwaltungseinrichtung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. So war der Landrat zuständig für die Feuer-, Bau- und Wegepolizei, die Verwaltung der direkten Steuern, Militärverwaltungsangelegenheiten, die Förderung des Armen-, Wohlfahrts- und Schulwesens, des Gewerbes und der Landwirtschaft. Daran änderte auch die Kreisordnung von 1827 mit ersten Ansätzen zur Selbstverwaltung wenig, denn der Kreis durfte nunmehr nur Kommunalangelegenheiten wahrnehmen, die nicht bisher von den Gemeinden erfüllt wurden. Zudem fehlten den Kreisen die finanziellen Mittel. Erst mit der Kreisordnung von 1886 bekamen die Kreise das Recht zur Selbstverwaltung.
Dem Landrat wurde nun eine doppelte Aufgabe zuteil: Als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses leitete er die Organe kommunaler Selbstverwaltung, als staatlicher Beamter das Landratsamt als unteren kommunalen Verwaltungsbezirk. Fortan unterschied man zwischen der kommunalen Kreisausschussverwaltung und dem staatlichen Landratsamt. Der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit lag allerdings auch nach der Einführung der Kreisordnung auf dem Gebiet der staatlichen Verwaltung. Erst in den folgenden Jahren wurden zunehmend mehr kommunale Aufgaben wahrgenommen, so die Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur des Kreisgebietes, nach dem 1. Weltkrieg die Aufgaben der sozialen Fürsorge und Wohlfahrt.
Die Kreisordnung von 1886 ist bis 1945 grundlegend für das preußische Kreisrecht geblieben. Unter dem Nationalsozialistischem Regime wurde die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene parlamentarische Struktur der Kreisebene faktisch beseitigt, mit Gesetz vom 17. Juli 1933 wurden die Befugnisse der Kreistage den Kreisausschüssen übertragen. 1939 wurden die Aufgaben des Kreisausschusses auf den Landrat übertragen, welcher bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 die alleinige Entscheidungsbefugnis inne hatte.Der Kreis Lippstadt wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung zum 31.12.1974 aufgelöst. Am 1. Januar 1975 entstand der neue Kreis Soest, der sich aus den bisherigen Kreisen Soest, Lippstadt, dem Amt Warstein und weiteren Gemeinden zusammensetzte. Kreissitz wurde Soest.
Bestandsgeschichte:
Die Doppelfunktion der Landräte bis 1945 wurde bei der Bildung der Bestände im Kreisarchiv Soest berücksichtigt. Für die Überlieferung bis 1945 wurden Bestände des Landratsamtes Lippstadt (der staatlichen Verwaltung) und des Kreisauschusses Lippstadt (der kommunalen Verwaltung) gebildet.Nach der hauptamtlichen Besetzung des Kreisarchivs im Jahre 1978 schloss der Kreis Soest mit dem Staatsarchiv Münster einen Hinterlegungsvertrag, der unter anderem regelt, dass die staatlichen Akten des früheren Kreises Lippstadt (folglich die Landratsamtsakten aus der Zeit von 1817 bis 1945) als Leihgabe unter Wahrung des Eigentumsrechts beim Kreis Soest verbleiben können.
Die Akten des Landratsamtes Lippstadt befanden sich noch bis 1982 im Kreishaus in Lippstadt und wurden dann in das Kreisarchiv Soest gebracht.Die Akten dieses Bestandes waren 1959 von Landesarchivdirektor Dr. Franz Herberhold verzeichnet worden. Das vorliegende Findbuch umfasste 1618 Nummern, wobei 36 Nummern nicht belegt waren. Im Anhang findet sich eine Übersicht der vernichteten Akten. Demnach kassierte Herberhold 151 Akten.1997 ordnete Kreisarchivar Heinz Haider weitere 20 Akten der Provenienz Regierung Arnsberg, die wohl zwischenzeitlich ebenfalls in das Kreisarchiv Soest gelangt waren und vorwiegend Gemeinheitsteilungen betrafen, diesem Bestand zu und verzeichnete sie in der EDV.
1998 verzeichnete die Archivarin Iris Thieleke den gesamten Bestand als "Landratsamt Lippstadt A" neu unter Zugrundelegung des Findbuches von Herberhold. Sie änderte unzutreffende Aktentitel ab und erschloss den Bestand inhaltlich tiefer. Zudem wurden weitere 12 diesem Bestand zugehörige Akten mit verzeichnet. Außerdem indizierte sie den Bestand. Die von Herberhold gewählte Klassifikation wurde beibehalten. Signaturen wurden nur in den wenigen Fällen abgeändert, wenn es sich um eine ursprüngliche alphanummerische Signatur gehandelt hatte. Kassiert wurde von diesem bereits verzeichneten Bestand nichts mehr, auch wurden alle Drucksachen komplett in den fadengehefteten Akten belassen. Auch die Aktendeckel mit den Signaturen 35 und 38, die sich als leer erwiesen, wurden nicht kassiert. Die gleichzeitig mit der Verzeichnung stattfindende Bestandsrevision ergab, dass 43 Akten vermisst wurden. Im Jahre 2000 wurden insgesamt vier Aktenpläne und Aktenverzeichnisse des Bestandes, die sich noch im Westfälischen Archivamt befunden hatten, an das Kreisarchiv Soest abgegeben (Nummern 1465 und 1466).
Der Bestand umfasst damit aktuell (Stand 2009) 1592 Nummern.
Der Bestand Landratsamt Lippstadt A umfasst alle Akten des Landratsamtes aus den Jahren seit der Kreisgründung 1817 bis 1935, mit Nachlaufzeiten bis 1941. Alle Akten sind fadengeheftet. Landrätliche Akten, die nicht im ursprünglichen Findbuch enthalten waren, nicht fadengeheftet waren und aus der Zeit nach der Büroreform, vorrangig aus der Zeit von 1930-1945 stammten, wurden einem gesondert gebildeten Bestand "Landratsamt Lippstadt B" zugeordnet, der allerdings nur 42 Nummern umfasst.
Die Akten des Bestandes Landratsamt A dokumentieren aus der Zeit ab 1817 alle landrätlichen Aufgaben. Hier sind insbesondere zu nennen:Akten zur Kreisverwaltung (Landrätliche Verwaltung), Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit, Polizeiverwaltung, Kommunalvermögen, Kommunalbauten, Straßen- und Wegebau, Post und Eisenbahn, Gewässer, Meliorationen und Gemeinheitsteilungen, Steuern, Handel, Gewerbe, Industrie, Sparkassen, Mühlensachen, Landwirtschaft, Kirchensachen, Kirchliche Bauten, Armensachen und Hospitäler, Schulen und Schulbauten, Vereine, Gesundheitswesen, Militaria.
Der Bestand wurde ab 1990 im Rahmen des Bundessicherungs-Verfilmungsprogrammes verfilmt. Davon ausgenommen sind die Nummern 1675 bis 1680. Einzelne Akten des Bestandes sind auch restauriert worden.
Der Bestand steht für die Benutzung offen, wobei die Mikrofilme zur Benutzung vorgelegt werden. Zur Bestellung der Archivalien im Lesesaal und als Zitierweise bei Veröffentlichungen ist die Signatur (Bestandskürzel und Nummer, z.B. LRA LP-A 1) anzugeben.
Hinweise auf parallele und ergänzende Bestände:
Auf den Bestand "Landratsamt Lippstadt B" 1930-1945 wurde bereits verwiesen.
Aus der dargestellten Verwaltungsgeschichte ergibt sich die enge Verknüpfung zu den Beständen des Kreisausschusses Lippstadt ab 1887 bis 1945. Für die Zeit ab 1945 bis zur Auflösung des Kreises zum 31.12.1974 ist auch der Bestand "Kreis Lippstadt" zu nennen. Dieser ist in der EDV erfasst. Er umfasst zur Zeit etwa 4.800 Nummern, ist aber noch nicht abgeschlossen. Daher kann eine Findbucherstellung hier erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Literatur:
Herberhold, Franz: Ursprung und Weg des Kreises Lippstadt. Vortag, gehalten im Festakt des Kreistages zum 150-jährigen Bestehen des Landkreises. In: Heimatblätter. Beilage zum "Patriot" 47 (1966) S. 39-43.
Vom preußischen Landratsamt zur heutigen Kreisverwaltung. Ein Rückblick auf 175 Jahre Kreisgeschichte in Lippstadt und Soest. Bearb.: Heinz Haider, Beatrix Pusch. Soest, 1992.
Pusch, Beatrix: Die kommunale Neugliederung im Kreis Soest. Paderborn, 2003.