Domdechant und Kapitel zu Münster sowie Dr. Heinrich Vendt und seine Frau Clara nehmen einen Grundstückstausch vor: Das Domkapitel gibt Vendt seinen zum officium Senden (Obödientiar der Domherr Rudolf von Münster) gehörigen Kamp, der vor Münster bei St. Servatii Brockhave am Weg, der nach Luckenbecke führt, beim großen und kleinen Mestekamp und auf der einen Seite neben dem Garten der Kinder des verstorbenen Hans Schnellen liegt. Der Ratsherr Hildebrand Plonies hatte den Kamp eine Zeit lang in Gewinn, von dem jährlich drei Scheffel Gerste Morgenkorn an Mathias Kerckerinck zu liefern sind. Vendt gibt dem Domkapitel dafür seinen Schildt genannten Kamp im Kirchspiel Billerbeck, Bauerschaft Gerleve, der an die Stuerleboeme grenzt und neben der Landwehr auf der einen und Specken-Erbe auf der anderen Seite liegt. Johann zu Stuerl hat den Kamp bisher in Gewinn gehabt. Weil das Schildt etwas kleiner ist und nicht so nahe bei Münster liegt, hat Vendt eine Geldsumme zugezahlt. Auflassung, Währschaftsversprechen. Ankündigung des großen Domkapitelssiegels und der Siegel des Obödientiars und Vendts. daran Transfix von 1581 Dezember 21 Domdechant und Kapitel zu Münster bekunden, daß sie in der Urkunde von 1581 Dezember 20 ihr großes Kapitelssiegel angekündigt haben, das sie jedoch laut Statut außerhalb des Generalkapitels nicht gebrauchen dürfen. Sie versprechen, die Besiegelung beim nächsten Generalkapitel nachzuholen, und kündigen ihr Siegel ad causas an. anhängendes Siegel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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