Kaiser Karl IV. gestattet dem Grafen von Moers über die ihm am 28.04.1371 gewährte Zollerhebung von 4 Turnosen je Fuder Wein oder anderer Waren zwei weitere Turnosen als Zoll einzuziehen "auf dem Friemersheimer Werth oder dem Homberger Werth"

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Stadtarchiv Duisburg
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