Vertrag zischen Bischof Ernst zu Bamberg und Abt Konrad II. Holzmann zu Langheim über die vogteiliche Obrigkeit auf langheimischen Lehengütern in den Zentgerichtsbezirken Niesten und Weismain. Grenzsteinmarkierungen sollen überprüft und erneuert werden; Rechte und Pflichten der hochstiftischen Beamten zu Niesten werden formuliert; Rechtszuständigkeiten und -zugehörigkeiten werden klar festgelegt. - Siegler: Bamberg, Bischof Ernst von Mengersdorf. Langheim, Abt Konrad II. Holzmann

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Staatsarchiv Bamberg