Wirich Langenhorst macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abzs Anselm mit dem Gut Oberlangenhorst im Kirchspiel Neukirchen, Niederlangenhorst und einem Stück Land bei dem Friesenkotten zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Es huldigt der bevollmächtigte Advokat Theodor Wilhelm von Hagen. Anwesend waren Wilhelm Stade und Hermann Beckmann. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten