Amtsgericht Bad Münder (nach 1945) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Nds. 725 Bad Münder
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover
1945-1997
Enthält: Strafverfahrensakten, Todeserklärungen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Bad Münder gehörte zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 sind als Sprengel des Amtsgerichts Münder die Stadt Münder sowie Teile des Amtes Springe bestimmt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508f). Im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 1970er Jahren ist das Amtsgericht Bad Münder zum 1. März 1973 aufgehoben und sein Bezirk zum Amtsgericht Hameln gelegt worden (Nds. GVBl. 1974, S. 117f). Dieses richtete in Bad Münder eine Zweigstelle ein (Nds. Rpfl. 1974, S. 44), die zum 11. Juni 1977 aufgelöst wurde (Nds. Rpfl. 1977, S. 121). Vor seiner Aufhebung war das Amtsgericht Bad Münder zuständig für die Gemeinden Altenhagen II, Bakede, Beber, Böbber, Egestorf am Süntel, Eimbeckhausen, Feggendorf, Flegessen, Hamelspringe, Hasperde, Hülsede, Klein Süntel, Lauenau, Luttringhausen, Meinsen, Messenkamp, Bad Münder am Deister, Nettelrede, Nienstedt, Pohle, Rohrsen und Schmarrie des Landkreises Springe (Nds. GVBl. 1962, S. 114).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Juli 2011
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Bad Münder schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Bad Münder vor 1945 (Hann. 172 Bad Münder) an.
Bestandsgeschichte: Stand: Juli 2011
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Bad Münder gehörte zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 sind als Sprengel des Amtsgerichts Münder die Stadt Münder sowie Teile des Amtes Springe bestimmt worden (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 508f). Im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 1970er Jahren ist das Amtsgericht Bad Münder zum 1. März 1973 aufgehoben und sein Bezirk zum Amtsgericht Hameln gelegt worden (Nds. GVBl. 1974, S. 117f). Dieses richtete in Bad Münder eine Zweigstelle ein (Nds. Rpfl. 1974, S. 44), die zum 11. Juni 1977 aufgelöst wurde (Nds. Rpfl. 1977, S. 121). Vor seiner Aufhebung war das Amtsgericht Bad Münder zuständig für die Gemeinden Altenhagen II, Bakede, Beber, Böbber, Egestorf am Süntel, Eimbeckhausen, Feggendorf, Flegessen, Hamelspringe, Hasperde, Hülsede, Klein Süntel, Lauenau, Luttringhausen, Meinsen, Messenkamp, Bad Münder am Deister, Nettelrede, Nienstedt, Pohle, Rohrsen und Schmarrie des Landkreises Springe (Nds. GVBl. 1962, S. 114).
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Juli 2011
Bestandsgeschichte: Der Bestand Nds. 725 Bad Münder schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Bad Münder vor 1945 (Hann. 172 Bad Münder) an.
Bestandsgeschichte: Stand: Juli 2011
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
0,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ