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Stadtverwaltung Dortmund (1803-1929) (Bestand)
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Erläuterungen zum Bestand 3 Stadtverwaltung Dortmund (1803-1929) Der vorliegende Bestand 3 enthält die in das Stadtarchiv gelangten Reste der Verwaltungsregistraturen der Stadtverwaltung Dortmund für den Zeitraum 1803 (Ende der Reichsfreiheit) bis 1929 (Bildung von Groß-Dortmund, Neustrukturierung der Kommunalverwaltung in Fachämter). Der Bestand enthält Akten und Amtsbücher, umfasst zur Zeit ca. 125 lfd. Meter. Provenienzbildner des Bestandes ist in erster Linie der Magistrat der Stadt Dortmund als aktenführende Verwaltungsbehörde. Daneben befinden sich auch Archivalien mit den Provenienzen Stadtausschuss, städtische Selbstverwaltungsorgane (Stadtverordnetenversammlung, kommunale Kommissionen und Deputationen) u.a. im Bestand; in einzelnen Archivalien befinden sich auch Nachprovenienzen (Laufzeit bis 1968); in den Akten finden sich auch Beilagen, die bis in das 15. Jahrhundert zurückreichen. Die Archivalien gelangten in verschiedenen Akzessionen seit Ende der 1920er Jahre in das Stadtarchiv. Hinweis zur Benutzung Die Archivalien werden im Stadtarchiv unter Angabe der Signatur, die sich aus der Bestands- sowie der laufenden Nummer zusammensetzt (Beispiel: Bestand 3 Nr. 456), zur Einsichtnahme bestellt und sind bei Verwendung in Publikationen, Ausstellungen u.ä. mit Angabe des Archivs, der Bestands- und der laufenden Nummer zu zitieren (Beispiel: Stadtarchiv Dortmund, Bestand 3 Nr. 456). Zur Registraturgeschichte Der Großteil der Archivalien des Bestandes besteht aus fadengehefteten Akten. Bis in die 1890er Jahre bestanden die Akten fast ausschließlich aus handschriftlichen Dokumenten, dann entstanden auch maschinenschriftliche Bestandteile von Akten. Bezüglich der Schriftgutorganisation der Stadtverwaltung, die sich in den 125 Jahren der Bestandsgeschichte parallel zur Veränderung und Vergrößerung der Verwaltung mehrfach erneuert, geändert und ausgefächert hat, wird auf die noch vorhandenen, wenigen Archivalien zum Thema Registraturführung im Bestand hingewiesen, u. a. ergänzend auf: - Dienst-Anweisung für die Büreaus der städtischen Verwaltung vom 8. März 1897 - : Stadtarchiv Dortmund, Bestand 3 Nr. 386 - Stadtarchiv Dortmund, Bestand 3 Nr. 528 (Einrichtung bzw. Erweiterung der Bürgermeisterei-Registratur, enthält u. a.: Plan einer Bürgermeisterei-Registratur von 1826; Plan der Dortmunder Verwaltungsregistratur bis 1836 mit Änderungsentwurf, 1826 - 1874) - Stadtarchiv Dortmund, Bestand 3 Nr. 2585 (Aktenführung bei der Stadtverwaltung Dortmund, enthält u. a.: Aktenverzeichnisse der Städte Köln, Elberfeld, Essen; Entwurf zu einem Aktenverzeichnis für die Stadtverwaltung; Einsichtnahme in Personalakten, 1907 - 1920) Zur Verwaltungsgeschichte der Stadt Dortmund 1803 - 1929 Bis in die 1850er Jahre dominierte in Dortmund das ehrenamtliche Laientum in der Stadtverwaltung. Die öffentlichen Geschäfte führten die mehr oder weniger frei gewählten Vertreter der Bürgerschaft, denen ein außerordentlich kleiner bescheidener Stab an untergebenen Amtsgehilfen zur Verfügung stand. Dies blieb so unter den sich wandelnden Stadtverfassungen, dem nassau-oranischen Stadtmagistrat von 1803 bis 1808, der bergischen Bürgermeistereiverfassung von 1808 bis 1835 und unter der preußischen Magistratsverfassung seit 1835. In der kurzen nassau-oranischen Zeit verschmolz das Stadtrichteramt mit dem des 1. Bürgermeisters, des sogenannten Justizbürgermeisters, der zugleich Vorsitzender am neuen Stadt- und Landgericht Dortmund war. Die großherzoglich-bergische Zeit brachte nach dem französischen Vorbild die Trennung von kommunaler Verwaltung und Gerichtsbarkeit auch in den unteren Instanzen, welche nach Eingliederung der ehemaligen Reichsstadt Dortmund in den preußischen Staatsverband und Bildung der preußischen Provinz Westfalen beibehalten blieb. In der frühen preußischen Zeit führten nur der Bürgermeister und ein einziger Beigeordneter die Leitung der städtischen Verwaltungsgeschäfte, letzterer ohne ein Gehalt. An Mitarbeitern standen ihnen ein Stadtsekretär zur Leitung des städtischen Büros, seit 1839 ferner ein Kämmereirendant und ein Polizeikommissar zur Seite, der im Auftrag des Bürgermeisters die örtliche Polizeigewalt ausübte und als ranghöchster Beamter diesen auch in der Gemeinde vertrat. Die Ausübung der Polizeigewalt in der Gemeinde war durch die kommunalen Verfassungen des 19. Jahrhunderts zur staatlichen Auftragsangelegenheit und der Bürgermeister als örtlicher Polizeichef zugleich mittelbar Staatsbeamter geworden, der staatlichen Weisungen unterworfen war. Einige Bürobedienstete, Polizeidiener und Flurschützen vervollständigten den städtischen Verwaltungsapparat, der noch 1871 keine drei Dutzend Personen umfasste. Der erste Schritt auf dem Weg zu einer modernen Leistungsverwaltung war die Einstellung eines Stadtbaumeisters als ersten technischen Fachbeamten im Jahr 1858. Die Einwohnerzahl Dortmunds hatte sich von 6.000 im Jahr 1832 auf 13.550 1852 und auf 22.000 im Jahr 1858 erhöht, die Zahl der Häuser vermehrte sich allein von 1852 bis 1858 um 50 %. Aufgaben des Stadtbaumeisters waren die Beaufsichtigung aller Wege- und Bausachen, der Vorsitz in der Bau- und Wege-Kommission, die Leitung der städtischen Neubauten, die Durchführung aller Vermessungsarbeiten. Seit 1876 war er Mitglied des Magistrats und somit leitender Beamter. Eine großstädtische Infrastruktur entwickelte sich in den letzten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, als Dortmunds Bevölkerung von 44.000 im Jahr 1871 auf 142.000 im Jahr 1900 anstieg. Die Anlage neuer Straßen ging einher mit der Abtragung der Stadtwälle, die bis 1874 fast ganz verschwunden waren. 1871 wurde eine neue Bauordnung erlassen, in den 1870er Jahren die Straßenreinigung organisiert. 1872 wurde das städtische Wasserwerk an der Ruhr eröffnet, es folgte der Bau des Viehhofes und des Krankenhauses. In den letzten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entstanden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung dann Kanalisation, Elektrizitätswerk, elektrische Straßenbahn sowie der städtische Hafen am neuen Dortmund-Ems-Kanal. Der städtische Verwaltungsapparat erweiterte sich infolge der Auffächerung aufgrund notwendiger Spezialisierung in den einzelnen Verwaltungszweigen. Von den 32 städtischen Bediensteten des Jahres 1869 steigerte sich die Zahl der bei der Dortmunder Stadtverwaltung Beschäftigten in vier Jahrzehnten auf rund 1.600. Im Magistrat, dem leitenden Exekutivorgan der Stadtverwaltung, dem noch 1871 allein der Oberbürgermeister als einziges hauptamtliches Magistratsmitglied vorstand, wurde erst 1873 ein weiteres besoldetes Magistratsmitglied als 2. Bürgermeister bestellt. Die ehrenamtlichen Mitglieder dieses Gremiums, die sogenannten unbesoldeten Stadträte, übten als Dezernenten bestimmter Geschäftszweige der Stadtverwaltung in gleicher Weise Verwaltungsfunktionen aus wie ihre hauptamtlich besoldeten Kollegen. Die Zahl der Ehrenbeamten trat jedoch im Laufe der Zeit im Verhältnis zu den besoldeten Stadträten immer mehr zurück. In den Bereichen der Allgemeinen und Finanzverwaltung kam es durch den Prozess der Urbanisierung seit dem späten 19. Jahrhundert zum Entstehen neuer Dienststellen, zur Bildung des Statistischen Amtes (1896), der Städtischen Nachrichtenstelle (später Presseamt), der Rechnungsprüfungsstelle beim Rechnungsamt (1924 Rechnungsprüfungsamt). Zur Bewältigung der schnell wachsenden Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung wie auch der Wirtschaft der Stadt wurden seit den 1870er Jahren neue Einrichtungen, meist in eigener Regie, geschaffen: 1873 die Verwaltung des Wasserwerks, 1886 die Verwaltung der Betriebe Leihhaus und Schlacht- und Viehhof, 1892 Städtische Badeanstalt, Städtisches Krankenhaus, Städtisches Armenhaus mit Waisenanstalt und Kinderbewahranstalt, 1900 Städtischer Hafen, Städtisches Elektrizitätswerk, Chemische Untersuchungsanstalt, Städtische Friedhöfe, 1901 Städtische Feuerwache, 1924 Städtischer Großmarkt mit Markthallen usw.. Erst in den 1920er Jahren ging man vermehrt dazu über, aus betriebswirtschaftlichen und auch fiskalischen Gründen die städtischen Betriebe in der Rechtsform privater Gesellschaften zu überführen oder neue Betriebe als solche zu gründen (1926 Flughafen Dortmund GmbH, Westfalenhalle AG). Die 1881 als Privatunternehmen gegründeten Straßenbahnbetriebe wurden 1906 als Betriebsverwaltung in städtische Regie übernommen. Die 1857 gegründeten Dortmunder Gasanstalten gelangten schrittweise in städtischen Besitz. Neben den Versorgungsbetrieben entstanden seit Ende des 19. Jahrhunderts auch in zunehmender Zahl kulturelle Anstalten und Einrichtungen: 1883 entstand das Museum für Kunst und Kulturgeschichte, das Theater ging mit dem Bau eines eigenen repräsentativen Hauses im Jahr 1904 in städtische Hand über, 1920 übernahm die Stadt auch das 1887 gegründete philharmonische Orchester sowie 1925 das Dortmunder Konservatorium; 1908 entstand die erste öffentliche Stadtbibliothek. 1924 fasste man die genannten Institutionen in einem Verwaltungszweig "Kunst und Wissenschaft" zusammen. Seit 1924 gab es auch ein Schulamt, nachdem die Schulverwaltung zunächst der Allgemeinen Verwaltung (Magistratsbüro I) zugewiesen, seit 1914 mit den Kirchen- und Jugendpflegeangelegenheiten in einem Magistratsbüro (X) zusammengefasst war. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, unter der nassau-oranischen Herrschaft, wurden sämtliche Armenstiftungen, mit wenigen Ausnahmen, unter eine Armenpflege-Kommission gestellt, und für die gesamte Stadt Armenbezirke gebildet und Armen-Vorsteher eingesetzt. Die Armenpflege, die in dieser Form bis 1873 fortbestand, war ausschließlich ehrenamtlich verwaltet. Vorsitzender der Armen-Kommission war der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister selbst. 1876 wurde ein eigenes städtisches Büro für Armensachen gebildet und die Verwaltungstätigkeit von städtischen Beamten übernommen. Die Vermögensverwaltung ging auf die Kämmerei über. Durch die Sozialgesetzgebung des Deutschen Reiches in den 1880er Jahren und den Aufgabenzuwachs wurde die Armenverwaltung in verschiedene Büros/Dienststellen aufgegliedert und mehrfach umorganisiert. Infolge der Sozialgesetzgebung der Weimarer Zeit kam es zur Errichtung der Jugendwohlfahrt (seit 1920, später Jugendamt) und des Städtischen Arbeitsamtes. Die Koppelung der regionalen Arbeitsverwaltung an die Gemeinden blieb auch nach Errichtung der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung 1927 zunächst weiter bestehen. Als neuer Verwaltungszweig nach dem Ersten Weltkrieg entstand die Wohnungsverwaltung mit dem Wohnungsamt und dem Mieteinigungsamt (1918 bzw. 1919) und infolge der französischen Ruhrbesetzung von 1923 das Besatzungsamt. Durch die Bildung des Dortmunder Polizeipräsidiums als staatliche Behörde 1923/24 wurde der städtische Verwaltungsapparat entlastet. Die sogenannte Exekutiv-Polizei (Schutz- und Kriminalpolizei) wurde der gemeindlichen Aufsicht entzogen und dem Polizeipräsidenten unterstellt. Lediglich die Ordnungspolizei, nämlich Gewerbe-, Markt-, Gesundheits- und Veterinärpolizei, deren Aufgaben im Stadtpolizeiamt, dem unmittelbaren Vorgänger des Ordnungsamtes, zusammengefasst wurden, ferner das Einwohnermeldewesen verblieben auch weiterhin bei der Gemeinde. Noch bis zum Jahr 1871 war der Stadtbaumeister der einzige technische Beamte der Stadt. Bis 1873 traten ihm ein Geometer und drei Geometergehilfen, ein Zeichner und ein Bauschreiber zur Seite. Zwei Wege- und Promenadenaufseher vervollständigten damals den Mitarbeiterstab der gesamten Bauverwaltung. Im Januar 1876 wurde das Amt des Baudezernenten geschaffen, der Magistratsmitglied war und als Stadtbaurat dem bisherigen Leiter der Bauverwaltung, dem Stadtbaumeister, vorgesetzt wurde. 1880 wurde der Stab des Stadtbauamtes um einen Architekten und einen Kanalbauingenieur erweitert, der den projektierten Bau des Hafens vorbereiten sollte. 1895 wurde aus dem Stadtbauamt ein eigenes Hafenamt ausgegliedert, ein Jahr später wurde das Amt in einen städtischen Regiebetrieb umgewandelt. Das Stadtbauamt selbst gliederte sich seit 1901 erstmals in eine Abteilung für Tiefbau (Magistratsbüro IVa) und eine für Hochbau (Magistratsbüro IVb; samt Baupolizei/Bauaufsicht) sowie ein Verwaltungsbüro. 1899 entstand dann ein eigenes Vermessungsamt, das aus dem Stadtgeometer bzw. Vermessungsdirektor, drei Geometergehilfen, einem Landmesser mit Vermessungsgehilfen sowie einem Zeichner und einem Rutenleger bestand; es blieb aber weiterhin dem Tiefbaubereich zugeordnet. Im Tiefbauamt waren folgende Verwaltungsbereiche zusammengefasst: Tiefbau und Grunderwerb (Vorläufer des Grundstücks- bzw. Liegenschaftsamtes), Straßenbau, Kanalisation, Vermessungsamt, Stadtgärtnerei (später Garten- und Friedhofsamt); im Hochbauamt: Hochbauten und Bauunterhaltung, Maschinenwesen, Baupolizei, Bauberatung und Prüfstelle für statische Berechnungen (aus letzteren Abteilungen entstand später das Bauordnungsamt). 1914 wurde das Stadterweiterungsamt (später Planungsamt) eingerichtet, bis 1924 kamen Fuhrpark und Stadtreinigung sowie das städtische Wohnungsamt hinzu. Der immer größer werdende Umfang der gemeindlichen Selbstverwaltung bedingte eine Ausfächerung der Kommunalverwaltung. Allererste Anfänge einer Verwaltungsgliederung finden sich in Dortmund 1873, als man die Allgemeine Verwaltung, von der Polizeiverwaltung, der Kämmereiverwaltung und der Bauverwaltung unterschied. Seit 1877 setzte eine Untergliederung der Stadtverwaltung in Magistratsbüros ein, von denen bis 1903 insgesamt 12 entstanden. Daneben wurden jedoch noch nach Bedarf weitere Ämter, Büros und Dienststellen gebildet,, die in das Gesamtschema der 12 Hauptbüros nicht einbezogen, sondern diesen nur locker angegliedert waren. Allein von 1891 bis 1903 hatte sich in Dortmund die Zahl der Büros und Dienststellen, ohne die oben erwähnten Betriebsverwaltungen, von 20 auf 41 erhöht. Eine größere Veränderung der Verwaltungsstruktur erfolgte erst im Rahmen der sogenannten Behörden- und Büroreform der 1920er Jahre. Kern der Neuerungen war der Verwaltungsgliederungsplan, der auf der Basis der idealen Gliederung der Verwaltungsaufgaben geschaffen und für alle staatlichen wie kommunalen Behörden gleichen Aufgabenbereichs gleich gestaltet wurde. Zugleich wurde mit der Reform eine Neuordnung der Büroorganisation mit einer Schriftgutablage nach dem Einheitsaktenplan durchgeführt, so dass eine Identität von Geschäftsverteilung und Registraturordnung hergestellt war. In Dortmund wurde die erste Verwaltungsgliederung nach dem neuen System 1927 eingeführt, unmittelbar vor der Entstehung Groß-Dortmunds durch die Eingemeindungen von 1928/29. Quellen und Literatur: Der vorstehende Text zur Verwaltungsgeschichte wurde auszugsweise bzw. gekürzt und in Teilen umformuliert aus folgender Publikation des früheren Dortmunder Archivdirektors entnommen: - Gustav Luntowski, Die kommunale Selbstverwaltung (Geschichte Dortmunds im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1), Dortmund 1977, S. 65-81 In der zuvor zitierten Arbeit wurden auch folgende Quellen im Anhang veröffentlicht: - Die Verteilung der Arbeiten auf die einzelnen Bureaus und Dienststellen der Stadtverwaltung Dortmund 1890-1903 - in: Mitteilungen des Statistischen Amtes der Stadt Dortmund, H. 4, Dortmund 1904 ( veröffentlicht: Luntowski, S. 107-109) - Stadtverwaltung Dortmund - Übersicht nach dem Stande von 1927 - in: Dortmunder Einwohnerbuch für das Jahr 1928 (veröffentlicht: Luntowski, S. 110-132) Weitere Quellenhinweise: - Dienstplan der Stadtverwaltung/Anderweite Organisation der Büro-Direktion - in: Amtliche Mitteilungen 15/30.07.1927, S.89-92, Anl. - Neuorganisation der hiesigen Stadtverwaltung - in: Dortmunder Zeitung 402/30.08.1927 - Stadtarchiv Dortmund, Bestand 3 Nr. 2597: "Special-Acta des Magistrats zu Dortmund betreffend Organisation der Bauverwaltung", 1899-1916 - Vermessung in Dortmund. Beiträge zur Geschichte des Vermessungs- und Kartenwesens, hrsg. v. d. Stadt Dortmund, Vermessungs- und Katasteramt, Dortmund 1976