Johann von Hirschhorn und Ilant, Wildgräfin von Daun (Dune), seine Frau, erteilen dem Schenken Friedrich zu Limpurg und seiner Frau Elsbeth, geb. von Hohenlohe einen Revers über den Wiederkaufsvorbehalt der letztgenannten, die am gleichen Tage die Feste Lorbach an Johann von Hirschhorn und seine Frau - laut eingerückten Kaufvertrag - um 4.000 Gulden verkauft haben. Eingeschlossen in dem Vertrag das Patronatsrecht (Kirchsatz) zu Lorbach und Farnbach; verboten ist das Holzschlagen in den Wäldern um Lorbach außer für eigenen Bau der Feste, das Auferlegen ungewohnlicher Steuern auf die Intersassen; Bestimmungen über Lehen Wiederkaufsrecht jährlich auf Lichtmeß vorbehalten, und zwar ganz um 4.000 Gulden oder zur Hälfte um 2.000 Gulden. Mitsiegler: Eberhard von Hirschhorn, Ritter und Kont Landschad von Steinach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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