Strafsache gegen den Redakteur der kommunistischen Zeitung "Die Welt am Abend" Alfred Ostermoor (KPD) in Berlin-Tempelhof wegen Veröffentlichung des Artikels "Wenn es kein Republikschutzgesetz gäbe, dürfte man sagen, daß diese Regierung samt ihrer ganzen Republik eine der berühmtesten politischen Schiebergesellschaften in Europa ist" in der Zeitung vom 3. Juli 1926

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