Ausspruch zwischen den Chorherren gemeiniglichen St. Willibalds-Chor des Bistums Eichstätt, eines - und Arnold von Seckendorff zu Möhren und Hermanns, seines Kirchenherrns zu Bubenheim, andern Teils, wegen des Zehendens zu Bubenheim in der Pfarrei und zu "Kraben" (Graben?) Klein und Groß, und was darzu und darin gehört, dass jede Part solchen zum halben Teil haben soll.

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Staatsarchiv Nürnberg