Vertrag zwischen dem Kloster Schöntal, Hans Bartholomäus und Wolf von Vellberg mit dem Keller zu Weinsberg wegen des Zehnten aus den Äckern auf der Rappenweide und des Zehnten aus den Weingärten im Eisenhut, der Hinteren Hälde und Linsenberg auf Markung Weinsberg (Beglaubigte Abschrift durch Notar Johann Jakob Sparr vom 9. Dez. 1654), 1 S. aufgedr.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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